Seitenbereiche
Sujet: Aktuelles, ACHLEITNER + PARTNER, Steuerberater Vöcklabruck, Schwanenstadt, Frankenburg

Unser Wissen – Ihr Vorsprung

Vöcklabruck + Schwanenstadt + Frankenburg

Ist das Vertreterpauschale um steuerfreie Kostenersätze zu kürzen?

Inhalt

In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, max. jedoch € 2.190,00 jährlich, anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von € 132,00 steuerlich geltend machen können. Entsprechend der Verordnung war bisher für bestimmte steuerfreie Kostenersätze, wie z. B. Diäten und km-Gelder bei Vertretern (anders als bei anderen Berufsgruppen), das Pauschale nicht zu kürzen.

Das Bundesfinanzgericht sah es durch das Gesetz nicht gedeckt, dass steuerfreie Kostenersätze das Pauschale bei Vertretern nicht kürzen, und hatte verfassungsrechtliche Bedenken. Der Verfassungsgerichtshof hob daraufhin die entsprechende Bestimmung der Verordnung als gesetzeswidrig auf.

Der Finanzminister reagierte auf diese Entscheidung und so ist entsprechend der kürzlich geänderten Verordnung das Pauschale auch für Vertreter ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 um die entsprechenden steuerfreien Kostenersätze zu kürzen.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: AA+W - Fotolia.com

Über uns: Wir von ACHLEITNER + PARTNER sind seit über 60 Jahren Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten.Vereinbaren Sie doch ein unverbindliches und gewinnbringendes Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.